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Forschungsfreibetrag bei Auftragsforschung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1990, 394 Heft 10 v. 1.10.1990

EStG: § 4 Abs 4 Z 4

Die Geltendmachung eines Forschungsfreibetrages gem § 4 Abs 4 Z 4 EStG 1988 ist nur für Aufwendungen möglich, die auf Grund entsprechender Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im eigenen Betrieb anfallen (Abschn 26 Abs 3 EStR). Demnach sind bei der Auftragsforschung nicht die Aufwendungen des Auftraggebers, sondern jene des forschenden Betriebes begünstigt.

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