EStG § 4 Abs 4
Ein jährlicher Einmalbetrag von 3.000 bis 4.000 S an den Sohn für die Wartung und die Pflege des beruflich verwendeten Kraftwagens ist keine Betriebsausgabe. Die dem Sohn aufgetragenen Arbeiten waren solche, die von Eltern als Förderung handwerklicher Fähigkeiten der Kinder gesehen werden, für die zwecks Ansporns Taschengeld gegeben wird, und die von Kindern aus Interesse am Kraftfahrzeug zumindest zeitweise gerne verrichtet werden.