EStG § 4 Abs 4
Aufwendungen eines Buchhändlers für die Teilnahme an nicht unmittelbar berufsspezifischen Tagungen (hier: Arbeitstagungen der Gesellschaft für Tiefenpsychologie) können Betriebsausgaben sein, wenn er sie besucht, um dort Autoren für Lesungen und Vorträge in seiner Buchhandlung zu gewinnen. Autorenlesungen gehören heute zu üblichen Werbemaßnahmen einer Buchhandlung.