In einer kürzlich ergangenen Entscheidung ventilierte der OGH die im konkreten Fall nicht entscheidungswesentliche Frage, ob es sich bei einem Kauf unter Eigentumsvorbehalt tatsächlich um einen beidseits nicht vollständig erfüllten Vertrag iSd § 21 KO handle und daher dem Masseverwalter das Wahlrecht zwischen Vertragserfüllung und Rücktritt zustehe (OGH 30. 3. 1989, 8 Ob 48/88, RdW 1989, 299). Damit hat der 8. Senat offenbar seine Absicht signalisiert, diese Rechtsmeinung der ständigen Rechtsprechung und der hL (vgl dazu Bydlinski in Klang IV/2, 299 f, 493 und 512 f mwN; Aicher in Rummel § 1063 Rz 44) zu überprüfen; es muß daher damit gerechnet werden, daß diese Frage möglicherweise bald vom OGH neu überdacht und entschieden wird.