Neben anderen Vorschriften des österreichischen IPRG verursacht in letzter Zeit auch die Anknüpfungsregelung für Verbraucherverträge durch § 41 IPRG Schwierigkeiten in der Praxis. Zwei aktuelle Reisevertragsentscheidungen des OGH (10. 11. 1987, 2 Ob 701/86 = JBl 1988, 375, Schwimann = ZfRV 1988, 49; 18. 5. 1988, 1 Ob 592/88 = EvBl 1988/148 = JBl 1988, 779, Hoyer = RdW 1989, 97) haben nahezu diametrale Aussagen zu dem von § 41 Abs 1 IPRG geforderten „Zusammenhang“ zwischen Vertragsabschluß und Unternehmertätigkeit im Verbraucherland gemacht. Dies ist aber nicht die einzige Streitfrage im Zusammenhang mit der zitierten Vorschrift.