GrEStG 1987: § 12 Abs 1
Wurde ein Rechtsgeschäft vor dem 1. Juli 1987 aufschiebend bedingt abgeschlossen, und trat die Bedingung erst nach dem 1. Juli 1987 ein, so unterliegt das Rechtsgeschäft dennoch dem GrEStG 1955.
VwGH 26. 1. 1989, 88/16/0062
GrEStG 1987: § 12 Abs 1
Wurde ein Rechtsgeschäft vor dem 1. Juli 1987 aufschiebend bedingt abgeschlossen, und trat die Bedingung erst nach dem 1. Juli 1987 ein, so unterliegt das Rechtsgeschäft dennoch dem GrEStG 1955.
VwGH 26. 1. 1989, 88/16/0062