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Anwendung des GrEStG 1987 bei bedingtem Erwerbsvorgang

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 287 Heft 8 v. 1.8.1989

GrEStG 1987: § 12 Abs 1

Wurde ein Rechtsgeschäft vor dem 1. Juli 1987 aufschiebend bedingt abgeschlossen, und trat die Bedingung erst nach dem 1. Juli 1987 ein, so unterliegt das Rechtsgeschäft dennoch dem GrEStG 1955.

VwGH 26. 1. 1989, 88/16/0062

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