GebAG § 2 Abs 1
Sind bei einem Unfall beide Unfallsgegner verletzt worden und wird das Strafverfahren gegen beide Unfallsgegner geführt, so steht dennoch beiden Beschuldigten für ihre Zeugenaussagen die Zeugengebühr zu.
VwGH 10. 2. 1989, 87/17/0196
GebAG § 2 Abs 1
Sind bei einem Unfall beide Unfallsgegner verletzt worden und wird das Strafverfahren gegen beide Unfallsgegner geführt, so steht dennoch beiden Beschuldigten für ihre Zeugenaussagen die Zeugengebühr zu.
VwGH 10. 2. 1989, 87/17/0196