GebG: § 14 TP 6
Eine Eingabe unterliegt auch dann der Gebühr, wenn die Unterschrift fehlt, jedoch feststeht, daß die Eingabe von der darin genannten Person stammt.
VwGH 12. 12. 1988, 87/15/0057
GebG: § 14 TP 6
Eine Eingabe unterliegt auch dann der Gebühr, wenn die Unterschrift fehlt, jedoch feststeht, daß die Eingabe von der darin genannten Person stammt.
VwGH 12. 12. 1988, 87/15/0057