BAO §§ 22, 24
1. Allein aufgrund der Tatsache, daß die Ehegattin des Bf von ihrer Mutter einen Gesellschaftsanteil erworben hatte und sie dem Bf hinsichtlich dieses Gesellschaftsanteils eine unbefristete Option zum Erwerb um das Nominale eingeräumt hat, kann wirtschaftliches Eigentum des Bf nicht angenommen werden.