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Kein halber Steuersatz für Gutachten, Erstellung von Gutachten keine schriftstellerische Tätigkeit

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 287 Heft 8 v. 1.8.1989

EStG 1972: § 38 Abs 4

UStG 1972: § 6 Z 14

1. Einkünfte aus der Erstellung von Gutachten (hier: schriftlicher Bericht über eine aktienrechtliche Sonderprüfung) unterliegen nicht dem halben Steuersatz des § 38 Abs 4 EStG 1972.

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