EStG § 34
Die Unterkunftskosten der Begleitperson eines Kindes, das sich zur Heilkur in einem Sanatorium befindet, können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die Notwendigkeit der dauernden Anwesenheit ärztlich bescheinigt oder die Aufwendungen durch eine öffentliche Beihilfestelle anerkannt worden sind.