EStG 1972: § 38 Abs 4
§ 38 Abs 4 EStG 1972 sah den ermäßigten Steuersatz nur für selbstgeschaffene literarische oder künstlerische Urheberrechte vor. Diese Anknüpfung läßt erkennen, nur an eine Begünstigung des Schöpfers des urheberrechtlich geschützten Werks und nicht auch anderer Personen gedacht ist. Das Merkmal des „Selbstschaffens“ kann nicht übertragen werden.