EStG § 34
Die Einmalabfindung von Unterhaltsansprüchen, die im Rahmen eines Scheidungsverfahrens erwachsen, muß als Voraussetzung der Zwangsläufigkeit auf einem „wichtigen Grund“ iSd § 70 Abs 2 EheG beruhen.
VwGH 25. 1. 1989, 85/13/0005
EStG § 34
Die Einmalabfindung von Unterhaltsansprüchen, die im Rahmen eines Scheidungsverfahrens erwachsen, muß als Voraussetzung der Zwangsläufigkeit auf einem „wichtigen Grund“ iSd § 70 Abs 2 EheG beruhen.
VwGH 25. 1. 1989, 85/13/0005