EStG § 6 Z 2
Bei einer Beteiligung an einem neu gegründeten Unternehmen kommt eine Teilwertabschreibung wegen Anlaufverlusten regelmäßig nicht in Betracht. Dies gilt insb dann, wenn der Gesellschafter erhebliche neue Mittel zuführt. Die Vermutung, daß sich der Teilwert einer Beteiligung im Anschaffungszeitpunkt mit den Anschaffungskosten deckt, gilt auch für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen auf Grund einer Kapitalerhöhung.