EStG § 4 Abs 4, § 20 Abs 1 Z 2
Der VwGH bestätigte neuerlich die Verwaltungspraxis des Ausscheidens einer „Luxustangente“ bei teuren Kraftfahrzeugen (hier Mercedes 280 SE und Mercedes 380 SE) infolge repräsentativer Mitveranlassung. Bemerkenswert ist allerdings die hins der Kürzung der laufenden Kosten getroffene