EStG 1988: § 4 Abs 1, § 12
Datenträger, auf denen Adressen (sämtliche Telexadressen der BRD, DDR, Schweiz und Liechtensteins) gespeichert sind und mit deren Hilfe Adreßbücher gedruckt werden, sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Unerheblich ist, ob diese Daten als solche jedermann zugänglich sind (zB aus Telefonbuch, Telexverzeichnis). Immaterielle Wirtschaftsgüter sind nicht notwendigerweise geistig anspruchsvolle Werke wie Patente oder Urheberrechte.