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Anwendung des § 12 Abs 3 MRG auch auf Unternehmensveräußerung unter Eigentumsvorbehalt

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 222 Heft 7a v. 1.7.1989

ABGB § 1063

MRG § 12 Abs 3

Wird ein Unternehmen unter Eigentumsvorbehalt veräußert, tritt die Rechtsfolge des § 12 Abs 3 MRG bereits mit dem vereinbarten Übergabstermin, mangels eines solchen mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, nicht aber erst mit Erlöschen des Eigentumsvorbehalts ein.

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