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Abschließende Regelung der Verjährung der Rückforderung einer verbotenen Ablöse im MRG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 223 Heft 7a v. 1.7.1989

ABGB § 1431

MRG § 27

Der Rückforderungsanspruch nach § 27 Abs 3 MRG schließt in seinem Anwendungsbereich eine Leistungskondiktion aus, weshalb auch die Möglichkeit, eine unerlaubte Ablöse zurückzufordern, allein in der in § 27 MRG bestimmten Frist verjährt; darin liegt keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.

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