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Entlassung wegen Entwendung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 202 Heft 6 v. 1.6.1989

GewO 1994 § 82 lit d

StGB § 141

Der Entlassungstatbestand des § 82 lit d GewO kann auch durch ein nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgendes Delikt verwirklicht werden.

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