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Trennungsgeld für betriebsentsandte Arbeitnehmer im Baugewerbe

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 202 Heft 6 v. 1.6.1989

KV Bauindustrie und Baugewerbe: § 9 Abschn II

Das Trennungsgeld für betriebsentsandte Arbeitnehmer gem § 9 Abschn II Z 2 lit a KV steht dem Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag zu, an dem er außerhalb seines Dienstortes und so weit weg von seinem Wohnort eingesetzt ist, daß ihm eine tägliche Rückkehr zu diesem nicht zugemutet werden kann; auf die Zumutbarkeit der Rückkehr zum Dienstort kommt es nicht an.

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