Es kommt häufig vor, daß ein Steuerpflichtiger, der selbst kein Kraftfahrzeug besitzt, für gelegentlich anfallende Betriebs- oder Dienstfahrten das Fahrzeug eines Angehörigen benutzt. Darf er die amtlichen Kilometergelder als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen? Das BMF hat sich kürzlich damit auseinandergesetzt; entscheidend ist die Gestaltung der Gebrauchsüberlassung: