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Beweislast für ausreichende Speditionsversicherung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 192 Heft 6 v. 1.6.1989

AÖSp: § 41 a

HGB § 347

Die Behauptungs- und Beweislast dafür, daß der Spediteur infolge Deckung der Speditionsversicherung gem § 41 a AÖSp von der Haftung frei ist, trifft den Spediteur; selbst wenn kein gesonderter Auftrag ergangen ist, ist der Spediteur zum Abschluß einer höheren (ausreichenden) Versicherung verpflichtet, wenn ihm das höhere Versicherungsinteresse des Versenders klar erkennbar ist.

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