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Beweislast für Rechtsmißbrauch durch Wettbewerbsklage eines Vereines; Haftung für Wettbewerbsverstöße in redaktionellem Artikel; Haftung des Gesellschafters einer OHG für Wettbewerbsverstoß; Täuschung bei „shop in shop“

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 192 Heft 6 v. 1.6.1989

HGB § 128

UWG §§ 2, 14, 18

Grundsätzlich hat der Bekl den Mißbrauch des Prozeßführungsrechtes zu beweisen, es sei denn, die Vermutung, der kl Verband verfolge seine satzungsgemäßen Ziele, ist erschüttert, oder der Beweis des Mißbrauches kann nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erbracht werden.

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