vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Spendenbegünstigung: Anträge gem § 4 Abs 4 Z 5 EStG sind neu zu stellen

SteuerrechtErlaßrundschauRdW 1989, 179 Heft 5 v. 1.5.1989

Nach § 4 Abs 4 Z 5 und § 18 Abs 1 Z 7 EStG 1988 sind Zuwendungen an bestimmte Forschungs- und ähnliche Einrichtungen als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben abzugsfähig; die Voraussetzungen sind durch einen Bescheid des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung nachzuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!