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Gesellschafterabfindung unter dem Buchwert - kein negativer Firmenwert, keine „Sanierungsrückstellung“

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1989, 177 Heft 5 v. 1.5.1989

In einer Anfragebeantwortung hat das BMF die steuerlichen Konsequenzen des Ausscheidens eines Mitunternehmers gegen eine unter seinem Anteilsbuchwert liegende Abfindung untersucht. Dabei sind folgende Unterscheidungen zu treffen:

Verkehrswert des Anteiles liegt unter dem Buchwert:

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