Als Besserungskapital wird ein Kapitalzuschuß mit (aufschiebend bedingter) Rückzahlungspflicht im Falle einer wirtschaftlichen Besserung des empfangenden Unternehmens bezeichnet.
Als Besserungskapital wird ein Kapitalzuschuß mit (aufschiebend bedingter) Rückzahlungspflicht im Falle einer wirtschaftlichen Besserung des empfangenden Unternehmens bezeichnet.