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Folgekosten von Sanierungsmaßnahmen als Sonderausgaben

SteuerrechtRdW 1989, 172 Heft 5 v. 1.5.1989

Aufgrund einer Anfrage hatte das BMF untersucht, ob Folgekosten einer Sanierungsmaßnahme iSd § 18 Abs 1 Z 3 EStG 1988 (zum Katalog der unmittelbaren Sanierungsmaßnahmen siehe RdW 1989, 35) ebenfalls als Sonderausgaben zu werten sind. Das BMF hat dazu mit Erlaß vom 25. 1. 1989, I 100/5/1-IV/6/88, wie folgt Stellung genommen:

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