ABGB § 1299
IPRG § 38
Bei der durch eine Bank erteilten Bonitätsauskunft handelt es sich um ein Bankgeschäft, auf das das Recht am Sitz der beauftragten Bank anzuwenden ist.
ABGB § 1299
IPRG § 38
Bei der durch eine Bank erteilten Bonitätsauskunft handelt es sich um ein Bankgeschäft, auf das das Recht am Sitz der beauftragten Bank anzuwenden ist.