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Feststellung einer Steuerhinterziehung nach Tod des Beschuldigten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 148 Heft 4 v. 1.4.1989

BAO: § 207

Der subjektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung kann auch nach dem Tod des den objektiven Tatbestand verwirklichenden Stpfl festgestellt werden.

FG München, EFG 1988, 545

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