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Nachsicht wegen Mittellosigkeit

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 148 Heft 4 v. 1.4.1989

BAO § 236

Bei einem monatlichen Einkommen von S 5.179,17, von dem nach Abzug der Heimkosten nur S 1.072,- zur persönlichen Verwendung verbleiben, ist die Einhebung von Stempelgebühren von S 520,- (hier für einen Staatsbürgerschaftsnachweis) unbillig.

VwGH 3. 10. 1988, 87/15/0115

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