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Keine bezahlte Freistellung für Ablegung der Jagdprüfung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 139 Heft 4 v. 1.4.1989

AngG § 8 Abs 3

Die Ablegung der Jagdprüfung ist kein wichtiger Grund iSd § 8 Abs 3 AngG, der den Arbeitnehmer zum Fernbleiben von der Arbeit unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruches berechtigt.

OGH 12. 10. 1988, 9 Ob A 227/88 (OLG Graz 3. 2. 1988, 7 Ra 6/88; LGZR Graz 3. 11. 1987, 35 Cga 1240/87)

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