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Haftung des Notars als Vertragserrichter bei Geschäftsunfähigkeit des Gesellschafters einer GmbH

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 127 Heft 4 v. 1.4.1989

ABGB §§ 1299, 1311

GmbHG § 4 Abs 3

NO § 52

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