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Konkludentes Anbot auf Erweiterung des Kreditrahmens durch Überziehung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 127 Heft 4 v. 1.4.1989

ABGB §§ 861, 863, 983

AGBöKr: Pkt 9 Abs 2

In der durch Ausstellen von Überweisungsaufträgen trotz Erschöpfung des jeweiligen Kreditrahmens vorgenommenen Überziehung liegt ein konkludentes Angebot zur Erweiterung des Kreditrahmens, das durch die tatsächliche Ausführung der Überweisungsaufträge angenommen wird; die Bank ist berechtigt, für diese Beträge die für Überziehungen bestimmten Zinsen zu berechnen.

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