ABGB §§ 861, 863, 983
AGBöKr: Pkt 9 Abs 2
In der durch Ausstellen von Überweisungsaufträgen trotz Erschöpfung des jeweiligen Kreditrahmens vorgenommenen Überziehung liegt ein konkludentes Angebot zur Erweiterung des Kreditrahmens, das durch die tatsächliche Ausführung der Überweisungsaufträge angenommen wird; die Bank ist berechtigt, für diese Beträge die für Überziehungen bestimmten Zinsen zu berechnen.