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Gnadenweise Nachsicht von einer Verfallstrafe

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 113 Heft 3 v. 1.3.1989

FinStrG § 187

In Hinblick auf die Aufhebung der Verfallstrafe durch den VfGH scheint eine gnadenweise Nachsicht in den Nichtanlaßfällen geboten.

VwGH 19. 5. 1988, 88/16/0009

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