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Gleichheitswidrigkeit auf Grund rückwirkender authentischer Interpretation

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 113 Heft 3 v. 1.3.1989

B-VG Art 7, GetränkesteuerG Wien § 3

1. Die Novelle zum Wiener GetränkesteuerG, LGBl 1983/43, nach der die Getränkesteuer auch vom „Wert der mitverkauften Gefäße und Trinkhalme“ zu erheben ist, verletzt als rückwirkende authentische Interpretation den Gleichheitssatz.

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