FinStrG § 187
In Hinblick auf die Aufhebung der Verfallstrafe durch den VfGH scheint eine gnadenweise Nachsicht in den Nichtanlaßfällen geboten.
VwGH 19. 5. 1988, 88/16/0009
FinStrG § 187
In Hinblick auf die Aufhebung der Verfallstrafe durch den VfGH scheint eine gnadenweise Nachsicht in den Nichtanlaßfällen geboten.
VwGH 19. 5. 1988, 88/16/0009