Mit 1. 1. 1989 ist der begünstigte Umsatzsteuersatz für Lehrbeauftragte und Wissenschaftler ersatzlos gestrichen worden. Die Lehrauftragstätigkeit, die Vortragstätigkeit und die Gutachtertätigkeit dieser Personen ist somit nunmehr im allgemeinen einem 20 %igen Umsatzsteuersatz zu unterwerfen.