HGB §§ 171 Abs 1, 172 Abs 4
Allein im Interesse der Klarstellung der Haftung des ausscheidenden Kommanditisten ist bei einem Kommanditistenwechsel die Eintragung und Bekanntmachung eines Rechtsnachfolgevermerks erforderlich.
OLG Innsbruck 25. 4. 1988, 3 R 127/88