MRG §§ 16, 27
Verlangt der Vormieter vom Nachmieter die teilweise Abgeltung eines dem Vermieter für den Dachbodenausbau geleisteten Investitionskostenbeitrages, liegt eine unzulässige Ablöse vor, soweit die Mietzinsbildung § 16 MRG unterliegt. Der Kostenbeitrag kann auch dann nicht in eine Mietzinsvorauszahlung umgedeutet werden, wenn der verlangte Mietzins unter dem angemessenen liegt.