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Erbschaftssteuerbefreiung wegen Beseitigung einer Überschuldung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 81 Heft 2b v. 1.2.1989

ErbStG § 15 Abs 1 Z 3

Die Anwendung der Befreiung setzt voraus, daß der Erbe allgemein überschuldet ist. Das bloße Bestehen einer Überschuldung zwischen Erben und Erblasser reicht nicht aus.

VwGH 30. 6. 1988, 87/16/0116

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