Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung unentgeltlich zur Verfügung, so ist dem Sachbezug bei einer Mietwohnung der tatsächlich bezahlte Mietpreis abzüglich eines 25 % igen Abschlages zugrunde zu legen. Steht dagegen die Wohnung oder das Gebäude (Dienstvilla udgl) im Eigentum des Arbeitgebers, so kommen „grundsätzlich“ pauschale Quadratmeterpreise zur Anwendung (siehe die Sachbezugsbewertung ab 1. 1. 1989, AÖF 1988/397).