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Kfz-Nutzung: Bemessung des Sachbezugs vom Listenneupreis gerechtfertigt?

SteuerrechtRdW 1989, 77 Heft 2b v. 1.2.1989

Es gibt zahlreiche Stimmen, die meinen, die Bemessung des Kfz-Sachbezugs vom Listenneupreis sei nicht gerechtfertigt, wenn ein Gebrauchtwagen angeschafft wird. Maßgeblich dürften nur die tatsächlichen Anschaffungskosten sein.

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