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Gerichtsstand der Widerklage und inländische Gerichtsbarkeit

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 67 Heft 2b v. 1.2.1989

JN §§ 42, 96

Inländische Gerichtsbarkeit und örtliche Zuständigkeit sind getrennte Prozeßvoraussetzungen. Daher ist das Vorliegen eines inländischen Gerichtsstandes nicht ipso iure ausreichend für die Begründung der inländischen Gerichtsbarkeit, sondern nur ein „Indiz“ für diese, die erst bei insgesamt ausreichender Inlandsbeziehung zu bejahen ist.

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