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Wettbewerbswidriges Anbieten eines Programmes zur Überwindung des Software-Kopierschutzes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 65 Heft 2b v. 1.2.1989

UWG § 1

Wer ein Programm zur Überwindung des Kopierschutzes von Software, die das Ergebnis mühevoller, mit Arbeit- und Geldaufwand verbundener Tätigkeit ist, anbietet, handelt sittenwidrig iSd § 1 UWG, da er Beihilfe zur Herstellung rechts- und sittenwidriger Raubkopien leistet.

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