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Reparaturaufwendungen für einen während der beruflichen Nutzung durch Diebstahl beschädigten PKW als Werbungskosten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 39 Heft 1b v. 1.1.1989

EStG: § 16

Wird ein PKW bei einer beruflichen Verwendung durch einen Diebstahl beschädigt, so können die hierdurch entstandenen Kosten als Werbungskosten berücksichtigt werden.

FG Münster, EFG 1988, 558

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