EStG: § 16
Wird ein PKW bei einer beruflichen Verwendung durch einen Diebstahl beschädigt, so können die hierdurch entstandenen Kosten als Werbungskosten berücksichtigt werden.
FG Münster, EFG 1988, 558
EStG: § 16
Wird ein PKW bei einer beruflichen Verwendung durch einen Diebstahl beschädigt, so können die hierdurch entstandenen Kosten als Werbungskosten berücksichtigt werden.
FG Münster, EFG 1988, 558