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„Merkantiler Minderwert“ eines bei Dienstfahrt beschädigten PKW als außergewöhnliche AfA

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 39 Heft 1b v. 1.1.1989

EStG: § 16

Wird anläßlich einer Dienstfahrt der private PKW eines Arbeitnehmers bei einem Unfall beschädigt, kann neben den Reparaturaufwendungen auch der „merkantile Minderwert“ als außergewöhnliche AfA im Rahmen des Werbungskostenabzugs berücksichtigt werden.

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