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Kein Ersatzanspruch des Alleingesellschafters einer GmbH für in deren Vermögen eingetretene Schäden

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 25 Heft 1b v. 1.1.1989

ABGB § 1295

GmbHG § 61

Der Alleingesellschafter einer GmbH hat nur Anspruch auf Ersatz des durch das schädigende Ereignis entgangenen Gesellschaftsgewinns und nicht auf Ersatz der von der Gesellschaft getragenen Kosten für Ersatzkräfte etc.

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