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Verbotsanspruch bei Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Ehre

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 24 Heft 1b v. 1.1.1989

ABGB §§ 16, 1330

EO § 381 Z 2

Wird der wirtschaftliche Ruf einer Person durch einen Eingriff in ihre Ehre verletzt, hat sie nicht nur Anspruch auf Ersatz ihres Vermögensschadens, sondern auch einen Verbotsanspruch gegen den Angreifer; dieser Anspruch kann in Abwehr eines drohenden unwiederbringlichen Schadens auch durch eine einstweilige Verfügung gesichert werden.

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