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Lieferverzug infolge Streiks

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 24 Heft 1b v. 1.1.1989

ABGB: §§ 921, 1298, 1313 a

Der Schuldner hat arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen dann zu vertreten, wenn seinen Erfüllungsgehilfen (Zulieferer) ein Verschulden an der Nichtabwendung der Arbeitskampfmaßnahmen trifft; hiefür obliegt dem Schuldner der Beweis.

OGH 7. 9. 1988, 1 Ob 656/88

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