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Umfang des Prozeßvorbringens; Verwendungsanspruch bei verlängertem Eigentumsvorbehalt

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 23 Heft 1b v. 1.1.1989

ABGB §§ 1041, 1053

ZPO §§ 243 Abs 2, 482

Hat sich eine Partei im Verfahren vor dem Gericht erster Instanz zur Darlegung ihres Prozeßstandpunktes auf einen bestimmten Punkt ihrer AGB berufen, dann muß der gesamte Inhalt der diesbezüglichen Regelung in den AGB als Bestandteil des Parteivorbringens betrachtet werden.

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